Rund um die Maschinengewerbeversicherung
Ein Versicherungsschutz besteht für alle betrieblich genutzten Maschinen, Anlagen und Geräte.
Die Maschinengewerbeversicherung zahlt bei Verlust und bei Schäden oder Zerstörung durch Ungeschicklichkeit, Materialfehler, Implosion, Einwirkung von mechanischer oder elektrischer Energie, Sturm und Frost. Nicht versichert sind transportable Geräte, Installationen, Mobiliar, Beleuchtungs- und Reklameanlagen. Datenträger und wiederbeschaffbare Daten können in den Deckungsbereich inkludiert werden.
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