Rund um die Unfall­versicherung

Die private Unfallversicherung deckt im Gegensatz zur gesetzlichen auch Unfälle im Privatbereich.

Aufgrund dessen ist es empfehlenswert, sich durch eine private Unfallversicherung rund um die Uhr abzusichern, denn gerade im Freizeitbereich passieren meist wesentlich schwerwiegendere Unfälle. Ein "Unfall" liegt vor, wenn ein plötzliches, von außen einwirkendes Ereignis eine unfreiwillige Gesundheitsschädigung hervorruft. Ein Versicherungsschutz ist für Einzelpersonen, Ehepaare, Familien, Kinder und Vereine möglich.

Die Unfallversicherung bietet folgende Leistungen:

Dauernde Invalidität

Bei einer bleibenden Beeinträchtigung infolge eines Unfalles wird eine vertraglich vereinbarte Kapitalleistung zur Auszahlung gebracht.

Unfallrente

Ab einem bestimmten Invaliditätsgrad infolge eines Unfalles erhalten Sie die vereinbarte monatliche Rentenleistung.

Unfalltod

Im Fall des Todes durch einen Unfall wird die dafür vereinbarte Versicherungssumme an die bezugsberechtigte Person geleistet.

Unfallkosten

Entstehen durch einen Unfall Heil-, Behandlungs-, oder Transport- bzw. Rückholkosten, so werden diese ersetzt.

Spitalgeld

Für jeden Tag medizinisch notwendiger stationärer Heilbehandlung aufgrund eines Unfalles erhalten Sie die vereinbarte Summe.

Taggeld

Es wird für jeden Tag der völligen Arbeitsunfähigkeit die vereinbarte Summe geleistet.

Knochenbruch

Erleiden Sie durch einen Unfall einen Knochenbruch, wird die dafür vorgesehene Summe geleistet.


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