Rund um die KFZ-Versicherung Agrar
Auch für landwirtschaftliche Zugmaschinen ist die KFZ-Haftpflichtversicherung eine Pflichtversicherung.
Sie deckt Schäden, die schuldhaft mit dem versicherten Fahrzeug verursacht werden. Des Weiteren bietet der Versicherer auch eine Abwehrfunktion für ungerechtfertigte Ersatzansprüche. Schäden am versicherten Fahrzeug und am Lenker sind in der KFZ-Haftpflichtversicherung nie versichert. Die derzeitige Mindest-versicherungssumme dieser Pflichtversicherung beträgt EUR 7,6 Mio. Für Landwirte besteht die Möglichkeit, landwirtschaftliche Zugmaschinen mit der Verwendungsbestimmung "Land- und Forstwirtschaft" anzumelden. In diesem Fall ist man von der motorbezogenen Versicherungssteuer befreit. Außerdem gibt es für Traktoren kein Bonus - Malussystem.
Anmeldung einer landwirtschaftlichen Zugmaschine
Die Anmeldung von Ihrem KFZ wird in einer KFZ-Zulassungsstelle durchgeführt.
Folgende Unterlagen werden zur Anmeldung von Ihrem KFZ benötigt:
- Typenschein / Datenauszug
- Kaufvertrag
- § 57a Gutachten (Pickerlgutachten)
- Versicherungsbestätigung (erhalten Sie uns)
- Lichtbildausweis
- Anmeldegebühr

Persönliche Beratung
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