Rund um die Wald­brand­­versicherung

Die Wald­brand­versicherung versichert Wald­bestände gegen Brand, Blitzschlag, Explosion und Beschädigung oder Zerstörung durch Luft­fahr­zeuge, ihre Teile bzw. Ladung.

Auch geschlagenes Holz ist mitversichert, sofern es noch Eigentum des Versicherungs­nehmers ist. Windstreifen, Wurzelstöcke und Christ­baum­kulturen sind vom Versicherungs­schutz ausgenommen.

Im Versicherungs­fall wird nach den forstwirtschaftlich üblichen Methoden der Wert des beschädigten oder zerstörten Wald­bestandes unter Berücksichtigung eventuell verbleibender Rest­werte berechnet. Ebenfalls ersetzt wird der Zeitwert von Hoch­ständen, Kultur­zäunen, Futter­krippen und Schranken, sofern es sich um das Eigentum des Versicherungs­nehmers handelt oder er zur Wieder­herstellung verpflichtet ist.


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