Rund um die Privat­haft­pflicht­­versicherung

Die Privat­haft­pflicht­versicherung übernimmt Schäden, welche die versicherte Person als Privat­person Dritten zufügt.

Außerdem wehrt sie ungerechtfertigte Ansprüche ab. Die Haft­pflicht­versicherung ist gerade für Privat­haus­halte dringend zu empfehlen, da laut Bürgerlichem Gesetz­buch grundsätzlich für Schäden in voller Höhe gehaftet wird und der Schädiger ansonsten aus eigener Tasche bezahlen muss. Die meisten Haushalts­versicherungen beinhalten eine Privat­haft­pflicht­versicherung, die auch Kinder bis zum 25. Lebens­jahr einschließt, soweit sie im selben Haushalt wohnen und kein eigenes Einkommen haben.

Beispiele:
- Wenn Sie als Fußgänger oder als Rad­fahrer einen Verkehrsunfall verursachen, übernimmt die Privat­haft­pflicht die daraus entstehenden Kosten.
- Ihnen geht versehentlich eine teure Ware in einem Geschäft zu Bruch.
- Ihr Kind spielt Fußball, trifft die Fenster­scheibe des Nachbarn und diese zerbricht.


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