Rund um die Tier­halter­­haft­pflicht­­ver­sicher­ung

Laut Gesetz haftet der Tierhalter für die Schäden, die durch sein Tier verursacht werden.

Die Tier­halter­haft­pflicht­versicher­ung befriedigt Schadens­ersatz­ansprüche Dritter, die aufgrund der Haltung von Tieren entstehen können, oder wehrt diese ab, sofern sie unberechtigt sind. Diese Versicherung ist vor allem für die Haltung von Hunden und Pferden von Bedeutung, da kleinere Haustiere meist in der Privat­haft­pflicht­versicherung mitein­geschlossen sind. In der Haft­pflicht für Haus- und Grund­besitz ist in der Regel zumindest die Haltung eines Hundes inbegriffen.

Beispiele:
- Ihr Hund beißt den Brief­träger oder einen vorbei­gehenden Fuß­gänger. Die Versicherung übernimmt die daraus entstehenden Kosten, z.B. Schmerzens­geld.
- Ihr Pferd findet eine Schwach­stelle im Zaun, verlässt die Koppel und verursacht des Weiteren einen Verkehrs­unfall.


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