Rund um die In­sassen­unfall­­versicherung

Die Insassen­unfall­­versicherung ist eine Sonder­form der Unfall­versicherung und bietet Versicherungs­schutz für Unfälle von Fahr­zeug­insassen beim Lenken, Benutzen, Be- und Entladen des versicherten Fahr­zeuges.

Da bei Eigen­verschulden keine Haft­pflicht­ansprüche bestehen, ist die Insassen­unfall­versicherung für den Lenker besonders wichtig.

Es gibt verschiedene Vertrags­möglich­keiten:

Todes­fall

Die Versicherungs­summe wird im Todes­fall an die bezugsberechtigte Person ausgezahlt.

Taggeld

Für jeden Tag der völligen Arbeits­unfähigkeit wird ein vorab ver­ein­barter Betrag bezahlt.

Invalidität

Die Höhe der Leistung hängt vom Grad der dauernden Invalidität ab.

Unfall­kosten

Die not­wendigen Kosten für die Behandlung der Unfall­folgen werden erstattet, soweit sie nicht von einem sonstigen Leistungs­träger übernommen werden.

Weiters gibt es folgende Abschlussmöglichkeiten:

Pauschal­system: Eine Summe versichert sämtliche Plätze des Fahr­zeuges.

Platz­system: Jeder Platz ist mit einer bestimmten Summe versichert.


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