Betriebs­rechts­schutz­versicherung

Rund um die Betriebs­­rechts­schutz­­versicherung

Um bei den vielen Gesetzen und Verordnungen den Durchblick zu behalten, sind Firmen auf juristische Hilfe angewiesen.

Die Rechtsschutzversicherung erbringt und vermittelt Dienstleistungen zur Wahrnehmung rechtlicher Interessen. Sie trägt nach Eintritt eines Rechtsschutzfalles die anfallenden Rechtskosten. Die Betriebs­rechts­schutz­versicherung gilt für das versicherte Unternehmen, den Firmen­inhaber als Privatperson und alle Mitarbeiter.


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