Haushalt & Eigenheim­versicherung

Rund um die Haushalt- und Eigenheimversicherung

Die Eigen­heim­versicherung, auch Gebäude­versicherung genannt, ist wie die Haushalts­versicherung eine Bündel­versicherung, die mehrere Risiken einschließt.

Versichert sind alle Gebäude und Neben­gebäude, inklusive der fest verbundenen Ein­bauten wie Heizungs­anlagen, Installationen und sanitäre Anlagen. Üblicherweise werden Gebäude zum Neubau­wert versichert, d.h. im Schadens­fall werden die Kosten eines Neu­baues bzw. die vollen Reparatur­kosten ausgezahlt. Die Haushaltsversicherung deckt den gesamten Hausrat ab, dazu zählen die gesamte Einrichtung inklusive Bargeld, Schmuck und Kleidung und alle Einbauten und Zusatzausstattungen.

Feuer­versicherung

Die Feuer­versicherung bietet Versicherungs­schutz für Schäden an Gebäuden und beweglichen Sachen infolge von Brand, direktem Blitz­schlag, Explosion, Absturz von Luft­fahr­zeugen und für Folge­schäden durch Löschen, Nieder­reißen, Aus­räumen und Abhanden­kommen. Weiters kann auch der indirekte Blitz­schlag in die Versicherung aufgenommen werden. Diese Versicherung kann für den Roh­bau prämienfrei ab­geschlossen werden.

Leitungs­wasser­versicherung

Im Rahmen der Leitungs­wasser­versicherung sind alle Schäden durch Wasser, das aus wasser­führenden Anlagen bzw. den daran angeschlossenen Maschinen austritt, versichert. Außerdem deckt die Versicherung Bruch- und Frost­schäden an Rohr­leitungen und Auftau­kosten. Es können auch Korrosions­schäden und Kosten für die Behebung von Dichtungs­mängeln und Verstopfung in die Versicherung mit­auf­genommen werden.

Sturm­versicherung

Die Sturm­schaden­versicherung deckt Schäden infolge von Sturm, Hagel, Schnee­druck, Felssturz, Erdrutsch und Stein­schlag, sowie Schäden, die durch die Folgen dieser Natur­gewalten entstehen. Ein Deckungs­schutz ist möglich, sobald das Giebel­mauerwerk steht, die Decken eingezogen, das Dach geschlossen, die Dach­vorsprünge verputzt und alle Dach­öffnungen verschlossen sind.

Einbruchdiebstahlversicherung

Versichert sind sowohl Schäden und Folge­schäden durch Einbruch­diebstahl als auch durch Beraubung. Unter letzterem versteht man die Erzwingung der Heraus­gabe von Dingen unter Androhung oder Anwendung von tätlicher Gewalt.

Glasbruchversicherung

Versichert sind Bruchschäden an Tür- und Fenster­scheiben, Schrank- und Bild­verglasung, Spiegel und Glasplatten.


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