Rund um die Haushalt- und Eigenheimversicherung
Die Eigenheimversicherung, auch Gebäudeversicherung genannt, ist wie die Haushaltsversicherung eine Bündelversicherung, die mehrere Risiken einschließt.
Versichert sind alle Gebäude und Nebengebäude, inklusive der fest verbundenen Einbauten wie Heizungsanlagen, Installationen und sanitäre Anlagen. Üblicherweise werden Gebäude zum Neubauwert versichert, d.h. im Schadensfall werden die Kosten eines Neubaues bzw. die vollen Reparaturkosten ausgezahlt. Die Haushaltsversicherung deckt den gesamten Hausrat ab, dazu zählen die gesamte Einrichtung inklusive Bargeld, Schmuck und Kleidung und alle Einbauten und Zusatzausstattungen.
Feuerversicherung
Die Feuerversicherung bietet Versicherungsschutz für Schäden an Gebäuden und beweglichen Sachen infolge von Brand, direktem Blitzschlag, Explosion, Absturz von Luftfahrzeugen und für Folgeschäden durch Löschen, Niederreißen, Ausräumen und Abhandenkommen. Weiters kann auch der indirekte Blitzschlag in die Versicherung aufgenommen werden. Diese Versicherung kann für den Rohbau prämienfrei abgeschlossen werden.
Leitungswasserversicherung
Im Rahmen der Leitungswasserversicherung sind alle Schäden durch Wasser, das aus wasserführenden Anlagen bzw. den daran angeschlossenen Maschinen austritt, versichert. Außerdem deckt die Versicherung Bruch- und Frostschäden an Rohrleitungen und Auftaukosten. Es können auch Korrosionsschäden und Kosten für die Behebung von Dichtungsmängeln und Verstopfung in die Versicherung mitaufgenommen werden.
Sturmversicherung
Die Sturmschadenversicherung deckt Schäden infolge von Sturm, Hagel, Schneedruck, Felssturz, Erdrutsch und Steinschlag, sowie Schäden, die durch die Folgen dieser Naturgewalten entstehen. Ein Deckungsschutz ist möglich, sobald das Giebelmauerwerk steht, die Decken eingezogen, das Dach geschlossen, die Dachvorsprünge verputzt und alle Dachöffnungen verschlossen sind.
Einbruchdiebstahlversicherung
Versichert sind sowohl Schäden und Folgeschäden durch Einbruchdiebstahl als auch durch Beraubung. Unter letzterem versteht man die Erzwingung der Herausgabe von Dingen unter Androhung oder Anwendung von tätlicher Gewalt.
Glasbruchversicherung
Versichert sind Bruchschäden an Tür- und Fensterscheiben, Schrank- und Bildverglasung, Spiegel und Glasplatten.

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