Rund um die KFZ-Haftpflichtversicherung
Die KFZ-Haftpflichtversicherung ist eine Pflichtversicherung.
Alle Halter von zulassungspflichtigen Kraftfahrzeugen oder Kraftfahrzeuganhängern müssen eine KFZ-Haftpflichtversicherung abschließen. Die KFZ-Haftpflichtversicherung deckt Schäden, die schuldhaft mit dem versicherten Fahrzeug verursacht werden. Des Weiteren bietet der Versicherer auch eine Abwehrfunktion für ungerechtfertigte Ersatzansprüche. Schäden am versicherten Fahrzeug und am Lenker sind in der KFZ-Haftpflichtversicherung nie versichert. Die derzeitige Mindestversicherungssumme dieser Pflichtversicherung beträgt EUR 7,6 Mio. Da der Lenker eines KFZ unbeschränkt für verursachte Schäden haftet, empfehlen wir eine möglichst hohe Versicherungssumme zu wählen.
Bonus-Malus-System
Ein ausschlaggebender Faktor für die Höhe der Versicherungsprämie ist die Bonus-Malus-Stufe des versicherten Fahrzeuges. Wird ein neues Fahrzeug versichert, wird es im Regelfall in die Bonus-Malus-Stufe 9 eingestuft. Die Bonus-Malus-Stufe ist grundsätzlich an das versicherte Fahrzeug gebunden. Wird das versicherte Fahrzeug verkauft oder verschrottet, geht die Bonus-Malus-Stufe auf den Versicherungsnehmer über und kann für ein neues Fahrzeug herangezogen werden. Für jedes schadenfreie Jahr erfolgt eine Senkung der Bonus-Malus-Stufe um eine Stufe. Leistet der Versicherer aus dem Versicherungsverhältnis für einen eingetretenen Schaden, erhöht sich die Bonus-Malus-Stufe um drei Stufen. Das Bonus-Malus-System reicht grundsätzlich von „0“ bis „17“, wobei „0“ die prämiengünstigste und „17“ die prämienstärkste Stufe darstellt.
Ersatzwagenvariante
Beim Abschluss einer KFZ-Haftpflichtversicherung hat man die Möglichkeit, zwischen Ersatzwagenvariante „A“ und „B“ zu wählen. Bei Abschluss der Variante „A“ verzichtet der Versicherungsnehmer auf den Ersatz von Mietkosten eines Ersatzfahrzeuges bei Unbenutzbarkeit des versicherten Fahrzeuges durch einen Versicherungsfall. Aufgrund dieses Verzichts kann eine günstigere Versicherungsprämie angeboten werden.
Motorbezogene Versicherungssteuer
Der Prämie wird auf der KFZ-Haftpflichtversicherungspolizze die motorbezogene Versicherungssteuer hinzugerechnet. Sie errechnet sich wie folgt:
Bei unterjähriger Zahlung der Versicherung sind der motorbezogenen Versicherungssteuer folgende Zuschläge anzurechnen
6 % bei halbjährlicher Zahlung
8 % bei vierteljährlicher Zahlung
10 % bei monatlicher Zahlung
Folgende Fahrzeuge sind von der motorbezogenen Versicherungssteuer befreit:
- Krafträder, die weniger als 100 ccm Hubraum aufweisen
- Kraftfahrzeuge, die der gewerblichen Personenbeförderung dienen
- Kraftfahrzeuge mit Probefahrt- oder Überstellungskennzeichen
- Kraftfahrzeuge, für die der Zulassungsschein und die Kennzeichentafeln bei einer Zulassungsstelle für einen Zeitraum von mindestens 45 Tagen hinterlegt werden
- Kraftfahrzeuge, die für körperlich Behinderte zugelassen sind
- Kraftfahrzeuge mit ausschließlich Elektroantrieb
- Krankenfahrstühle und dergleichen
- Kraftfahrzeuganhänger

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