Rund um die KFZ-Haft­pflicht­ver­sicher­ung

Die KFZ-Haft­pflicht­ver­sicher­ung ist eine Pflicht­versicherung.

Alle Halter von zu­lassungs­pflichtigen Kraft­fahr­zeugen oder Kraft­fahr­zeug­an­hängern müssen eine KFZ-Haft­pflicht­ver­sicher­ung abschließen. Die KFZ-Haft­pflicht­ver­sicher­ung deckt Schäden, die schuldhaft mit dem ver­sicherten Fahr­zeug verursacht werden. Des Weiteren bietet der Versicherer auch eine Abwehr­funktion für un­gerecht­fertigte Ersatz­ansprüche. Schäden am versicherten Fahrzeug und am Lenker sind in der KFZ-Haft­pflicht­ver­sicherung nie versichert. Die derzeitige Mindest­versicherungs­summe dieser Pflicht­versicherung beträgt EUR 7,6 Mio. Da der Lenker eines KFZ unbeschränkt für ver­ursachte Schäden haftet, empfehlen wir eine möglichst hohe Versicherungssumme zu wählen.

Bonus-Malus-System

Ein ausschlag­gebender Faktor für die Höhe der Versicherungs­prämie ist die Bonus-Malus-Stufe des versicherten Fahr­zeuges. Wird ein neues Fahr­zeug versichert, wird es im Regel­fall in die Bonus-Malus-Stufe 9 eingestuft. Die Bonus-Malus-Stufe ist grund­sätzlich an das versicherte Fahr­zeug gebunden. Wird das versicherte Fahr­zeug verkauft oder verschrottet, geht die Bonus-Malus-Stufe auf den Versicherungs­nehmer über und kann für ein neues Fahrzeug herangezogen werden. Für jedes schaden­freie Jahr erfolgt eine Senkung der Bonus-Malus-Stufe um eine Stufe. Leistet der Versicherer aus dem Versicherungs­verhältnis für einen eingetretenen Schaden, erhöht sich die Bonus-Malus-Stufe um drei Stufen. Das Bonus-Malus-System reicht grund­sätzlich von „0“ bis „17“, wobei „0“ die prämien­günstigste und „17“ die prämien­stärkste Stufe darstellt.

KFZ-An­meldung

Die An­meldung von Ihrem KFZ wird in einer KFZ-Zulassungs­stelle durchgeführt.

Zulassungsstellensuche

Folgende Unter­lagen werden zur Anmeldung von Ihrem KFZ benötigt:

  • Typen­schein
  • Kauf­vertrag
  • § 57a Gut­achten (Pickerl­gutachten)
  • Versicherungs­bestätigung (erhalten Sie bei uns)
  • Licht­bild­ausweis
  • Anmelde­gebühr

Ersatz­wagen­variante

Beim Ab­schluss einer KFZ-Haft­pflicht­versicherung hat man die Möglich­keit, zwischen Ersatz­wagen­variante „A“ und „B“ zu wählen. Bei Abschluss der Variante „A“ verzichtet der Versicherungs­nehmer auf den Ersatz von Miet­kosten eines Ersatz­fahr­zeuges bei Un­benutz­bar­keit des versicherten Fahr­zeuges durch einen Versicherungs­fall. Aufgrund dieses Verzichts kann eine günstigere Versicherungs­prämie angeboten werden.

Motor­bezogene Versicherungs­steuer

Der Prämie wird auf der KFZ-Haft­pflicht­versicherungs­polizze die motor­bezogene Versicherungs­steuer hinzugerechnet. Sie errechnet sich wie folgt:

KFZ-Steuerrechner

Bei unter­jähriger Zahlung der Versicherung sind der motor­bezogenen Versicherungs­steuer folgende Zuschläge anzurechnen
6 % bei halbjährlicher Zahlung
8 % bei vierteljährlicher Zahlung
10 % bei monatlicher Zahlung

Folgende Fahrzeuge sind von der motor­bezogenen Versicherungs­steuer befreit:

  • Krafträder, die weniger als 100 ccm Hub­raum aufweisen
  • Kraftfahrzeuge, die der gewerblichen Personen­beförderung dienen
  • Kraftfahrzeuge mit Probe­fahrt- oder Überstellungs­kennzeichen
  • Kraftfahrzeuge, für die der Zulassungs­schein und die Kennzeichen­tafeln bei einer Zulassungs­stelle für einen Zeit­raum von mindestens 45 Tagen hinterlegt werden
  • Kraft­fahr­zeuge, die für körperlich Behinderte zugelassen sind
  • Kraft­fahr­zeuge mit ausschließlich Elektro­antrieb
  • Kranken­fahr­stühle und dergleichen
  • Kraft­fahr­zeug­an­hänger

Persönliche Beratung

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T: +43 3179 23 380 | E: office@vundd.at


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