Rund um die Lebens­ver­sicher­ung

Die Lebens­versicherung dient als Alters­vorsorge, als Ab­sicherung für Hinter­bliebene, bei einem früh­zeitigen Ableben oder als Besicherung für einen Kredit.

Daraus ergeben sich folgende Produkte:

Er- und Ab­lebens­ver­sicher­ung

Diese Versicherung stellt eine Kombination aus Versicherungs­schutz und Kapital­aufbau dar. Die Versicherungs­summe wird entweder beim Tod der versicherten Person an Hinter­bliebene oder bei Vertrags­ablauf an den VN ausbezahlt. Es besteht die Möglich­keit einer einmaligen Leistung sowie einer monatlichen Pension.

Risiko­ver­sicher­ung

Diese Versicherung dient der Ab­sicherung Hinter­bliebener oder der Besicherung von Krediten. Eine Auszahlung erfolgt nur bei Ableben der versicherten Person.

Renten­ver­sicher­ung

Sie dient als Pensions­vorsorge. Bei Ver­trags­ablauf wird eine monatliche Rente ausbezahlt.

Fonds­gebundene Lebens­versicherung

Die fonds­gebundene Lebens­versicherung stellt eine Sonder­form dar und bietet Versicherungs­leistungen im Er- und Ablebensfall oder Rentenfall. Hierbei werden die Leistungen an die Wert­entwicklungen eines Investment­fonds gekoppelt. Der Versicherungs­nehmer kann von den Wert­zuwächsen profitieren, nimmt aber auch das Risiko von Verlusten in Kauf. Eine Vereinbarung von garantierten Leistungen ist jedoch möglich.


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