Rechts­schutz­versicherung

Rund um die Rechts­­schutz­­­ver­sicher­ung

Die Rechts­­schutz­­ver­sicher­ung übernimmt und vermittelt Dienst­­leistungen zur Wahr­­nehmung rechtlicher Interessen.

Sie trägt nach Eintritt eines Rechts­­schutz­falles die anfallenden Rechts­kosten. Je nach Risiko­­situation stehen verschiedene Produkte, die nach einem Bau­stein­system zusammen­gefügt werden, zur Verfügung.

Schadenersatz- und Strafrechtsschutz

Die Versicherung übernimmt die Kosten für die Geltend­machung von Schadens­ersatz­ansprüchen und für die Straf­verteidigung für Ereignisse aus dem Privat- bzw. Berufsleben. Der Versicherungs­schutz gilt auch für Ehe­partner bzw. Lebens­gefährten und minderjährige Kinder.

Beispiele:
- Sie werden auf der Piste von einem anderen Skifahrer gerammt und brauchen rechtlichen Beistand, da dieser jede Schuld von sich weist.
- Sie sind als Fußgänger an einem Verkehrsunfall beteiligt und fordern Schmerzensgeld.

Fahrzeugrechts­­schutz

Die Versicherung deckt die Kosten für die Geltend­machung von Schadens­ersatz­ansprüchen, wenn das eigene Fahrzeug beschädigt wurde oder Insassen verletzt wurden. Sie übernimmt die Kosten eines Straf­verfahrens gegen den Lenker sowie die Kosten für die Vertretung in einem Verwaltungs­straf­verfahren.

Beispiele:
- Sie müssen nach einem Verkehrs­unfall Ihre Unschuld beweisen.
- Es wird ein Strafverfahren gegen Sie eingeleitet, da Sie mit Ihrem PKW einen Radfahrer verletzt haben.

Lenkerrechts­­schutz

Sind Sie als Lenker eines fremden Autos an einem Unfall beteiligt, können Sie Ihre persönlichen Ersatz­ansprüche geltend machen. Außerdem übernimmt die Versicherung auch die Kosten für die Straf­verteidigung.

Beispiele:
- Sie stoßen mit dem Firmenauto einen Fußgänger nieder und es wird ein Strafverfahren wegen Körperverletzung gegen Sie eingeleitet.
- Bei einer Ausfahrt mit dem Motorrad Ihres Freundes werden sie unverschuldet in einen Unfall verwickelt. Sie wollen das Ihnen zustehende Schmerzensgeld einfordern.

Fahrzeug-Vertragsrechts­­schutz

Er bezieht sich auf alle Verträge, die das versicherte Fahrzeug betreffen.

Beispiel:
- Trotz mehrmaliger Reklamation werden die Mängel an Ihrem neuen Wagen nicht behoben.

Vertrags­­rechts­­schutz allgemein

Diese Versicherung bezieht sich auf Verträge des täglichen Lebens, die bewegliche Sachen betreffen.

Beispiele:
- Der von Ihnen gekaufte Fernseher funktioniert nicht ordnungsgemäß und Sie wollen Ihre Gewähr­leistungs­ansprüche durchsetzen.
- Die von Ihnen gebuchte Reise entspricht nicht den Angaben des Reisebüros.

Grund­­stücks­­eigentums- und Miet­­rechts­­schutz

Die Versicherung übernimmt die Kosten für die Geltend­machung Ihrer Ansprüche als Mieter oder Eigen­tümer einer Wohnung, eines Hauses oder Grundstückes.

Beispiele:
- Sie gehen rechtlich gegen die Erhöhung Ihres Mietzinses vor.
- Ihr Nachbar verwehrt Ihnen das seit ewigen Zeiten bestehende Servituts­recht und versperrt Ihre Zufahrt.

Erb- und Familienrechts­­schutz

Versichert sind Streitig­keiten aus den Bereichen Rechte zwischen Eltern und Kindern, Eherecht, Vormundschafts- und Sach­verwaltungs­recht und Erbrecht. Ausgenommen sind Scheidungs­angelegenheiten.

Beispiele:
- Sie streiten mit anderen Erben über die Gültigkeit eines Testaments.
- Sie müssen die Unterhaltszahlungen für Ihr Kind beim Kindsvater einfordern.

Arbeits­­gerichts­­rechts­­schutz

Versichert sind Streitig­keiten des Arbeits- bzw. Lehr­verhältnisses.

Beispiele:
- Sie müssen sich gegen eine ungerechtfertigte Kündigung wehren.
- Der Dienstgeber weigert sich, geleistete Überstunden zu zahlen, obwohl der von ihm erteilte Arbeitsauftrag in der normalen Arbeitszeit nicht ausgeführt werden konnte.

Sozial­­versicherungs­­rechts­­schutz

Hier sind Ansprüche für Leistungs­sachen bzw. Beitrags­streitigkeiten gegen Sozial­versicherungs­träger versichert.

Beispiele:
- Ein Arbeitswegunfall wird von der Allgemeinen Unfallversicherungsanstalt nicht als solcher anerkannt. Sie fordern die Ihnen zustehende Rente.
- Die durch einen Unfall entstehende Invalidität wird von der Sozialversicherung zu niedrig bewertet.

Be­ratungs­­rechts­­schutz

Die Kosten für die Beratung bei einem Anwalt oder einem Notar in Rechts­fragen werden übernommen.

Beispiele:
- Sie wollen sich bezüglich einer Testamentserrichtung beraten lassen.
- Sie benötigen Rechtsberatung, da ihr Mietzins ohne Angabe von Gründen erhöht wurde.

Daten­­rechts­­schutz

Versichert sind rechtliche Interessen im Zusammen­hang mit dem Datenschutz­gesetz.

Beispiele:
- Obwohl Sie die Löschung Ihrer personenbezogenen Daten beantragt haben, werden Sie noch ständig mit Werbematerialien überschüttet. Ein Anwalt unterstützt Sie beim Durchsetzen Ihrer Interessen.
- Sie benötigen bei der endgültigen Löschung Ihres Profils auf einer Kommunikationsplattform im Internet einen Anwalt.


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