Rund um die Tierhalterhaftpflichtversicherung
Laut Gesetz haftet der Tierhalter für die Schäden, die durch sein Tier verursacht werden.
Die Tierhalterhaftpflichtversicherung befriedigt Schadensersatzansprüche Dritter, die aufgrund der Haltung von Tieren entstehen können, oder wehrt diese ab, sofern sie unberechtigt sind. Diese Versicherung ist vor allem für die Haltung von Hunden und Pferden von Bedeutung, da kleinere Haustiere meist in der Privathaftpflichtversicherung miteingeschlossen sind. In der Haftpflicht für Haus- und Grundbesitz ist in der Regel zumindest die Haltung eines Hundes inbegriffen.
Beispiele:
- Ihr Hund beißt den Briefträger oder einen vorbeigehenden Fußgänger. Die Versicherung übernimmt die daraus entstehenden Kosten, z.B. Schmerzensgeld.
- Ihr Pferd findet eine Schwachstelle im Zaun, verlässt die Koppel und verursacht des Weiteren einen Verkehrsunfall.

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